Mark Landin ist eine Gemeinde im Landkreis Uckermark in Brandenburg (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Uckermark
Einwohner
1013 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
16278
Vorwahlen
033335, 033336
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Mark Landin, Stadtverwaltung Musterstadt, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
2. Mark Landin, Landratsamt Beispielkreis, Beispielweg 2, 67890 Beispielstadt
3. Mark Landin, Bundesamt für Musterangelegenheiten, Bundesstraße 3, 10112 Bundesstadt
Gemeinde Mark Landin – Öffnungszeiten
- Montag:
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- Sonntag:
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.